Änderung der Rabattregeln
Wichtige Information
Mein Ziel war es, die Rabatte, die schon Herr Huppmann gegeben hat und die bei Zigarren per Gesetz auch nur möglich sind, beizubehalten.
Es ergaben sich jedoch Schwierigkeiten, die dem Anbieter der Internet-Seite geschuldet sind, da es sich um ein amerikanisches Unternehmen handelt. So war mir nicht klar, dass in Amerika keine Rabatte (die 3% Kistenrabatt) am Ende gegeben werden können. Das kennen die dort nicht.
Also musste ich mich mit den neuen Gegebenheiten arrangieren; eine neue Seite bei einem neuen Anbieter zu generieren kam nicht in Betracht.
Aufgrund der Rechtslage und den o.a. Gründen, ändere ich die Rabattregelungen wie folgt:
Bei der 25er Bundle- oder Premiumkisten-Ware, die einen Betrag von mehr als 50,- € aufweisen, sind die 3% bereits im Preis mit ausgeworfen.
An der Kasse erfolgt kein weiterer Abzug!
Die 10-er, 5-er Päckchen und die 25-er, die bei 50,- €, oder darunter liegen (wie z.B. die Viudita von La Rica Hoja) werden ohne Rabatt angezeigt und ausgeworfen. Dort findet die Anrechnung von 3%-Kistenrabatt erst statt, wenn die 50,- € überschritten sind. Bestellen Sie z.B. zwei Viudita von La Rica Hoja, sind die 50,- € überschritten und auf beide Packungen werden an der Kasse die 3% gegeben.
Achtung:
Eine Kumulierung von unterschiedlichen Produkten, obwohl die 50,- € überschritten werden, sind mit dem neuen System nicht möglich!
Also z.B. bei dem Kauf von einem 10-er Päckchen Nuncios von Cruz und einem 10-er Päckchen Coronas von Cruz, kann kein Rabatt mehr gewährt werden.
Also zusammenfassend… Die 3%-Kistenrabatt werden nur gewährt, wenn die Verkaufseinheiten einer Sorte, eines Händlers, die 50,- € übersteigen.
Bitte beachten Sie jedoch auch, dass bei Unterschreiten der 50,- € durch den Abzuges der Rabatte, dennoch Portokosten entstehen.
